Leistungsbeurteilung – Rasterzeugnisse

Was ist „Leistung“?

In jedem Unterrichtsfach bilden alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, die Beurteilungsgrundlage. Dabei werden aber nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und
Lernfortschritte bewertet. Sowohl Einzelleistungen als auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen werden bei der Beurteilung berücksichtigt.

Kompetenzen und Kompetenzerwartungen

Unterricht in der Grundschule ist immer mehr als reine Wissensvermittlung. Entsprechend dem in den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule ist, neben dem Aufbau einer „Wissensbasis”, die Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen von großer Bedeutung. Diese Kompetzen sind den fachlich-inhaltsbezogenen Kompetenzen gleichzusetzen.
Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche

  • Wahrnehmen und Kommunizieren,
  • Analysieren und Reflektieren,
  • Strukturieren und Darstellen,
  • Transferieren und Anwenden.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden die verbindlichen Kompetenzerwartungen
benannt, die festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. So sollen die
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen und Fö(o)rdernotwendigkeiten deutlich werden.

Grundsätzliches zu den Zeugnissen

In der Schuleingangsphase (Klassen 1 und 2) erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 ein Zeugnis pro Schulhalbjahr.

Die Schulkonferenz unserer Schule hat zu Beginn des Schuljahres 2012/13 darüber entschieden (gem. § 6 Ausbildungsordnung Grundschule), dass die Zeugnisse am Ende von Klasse 2 sowie die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 Noten enthalten, wobei die Noten bei Bedarf mit Kommentaren erläutert werden.

Die Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten ist nach Entscheidung der Versetzungskonferenz in die Zeugnisse aufgenommen worden. Hierfür hat die Schulkonferenz Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt.

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint, sowie gegebenenfalls daneben auch eine weitere mit Einschränkung geeignete. Die Gesamtschule und die Sekundarschule als Schule für alle Kinder werden immer benannt. Diese begründete Empfehlung unterstützt Eltern bei der Entscheidung über die Schulform für die weiterführende Schule, sie ist jedoch nicht verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Rasterzeugnisse

Die an der GGS Birth eingeführte Form der Rasterzeugnisse bietet Kindern und Eltern eine wesentlich bessere Verständlichkeit als die bisher eingesetzten Berichtszeugnisse, da die Leistung zwar durchaus ausführlich beschrieben wird, die Aussage durch die Kreuze aber viel klarer einzuordnen ist. Auch hervorragende Leistungen werden ebenso wie Fördernotwendigkeiten für alle Beteiligten viel deutlicher ablesbar.

Hier finden Sie die aktuellen Zeugnisformulare unserer Schule, die gleichzeitig Einblick geben, welche Kompentenzerwartungen angesprochen werden.

Zeugnis Klasse 1
Zeugnis Klasse 2
Zeugnis Klasse 3, 2. Halbjahr
Zeugnis Klasse 4, 2. Halbjahr
Zeugnislegende (Erklärung zu den Zeugnissen)