Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft – wichtiges Mitbestimmungsorgan jeder Schule

Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern einer jeden Klasse zwei Klassenpfleg-schaftsvorsitzende, die als Vertreter*innen der Klasse Mitglied in der Schulpflegschaft der Schule sind. Dort vertreten Sie die Interessen und Belange der jeweiligen Klassen.

Die Schulpflegschaft setzt sich an der GGS Birth aus den gewählten Vertreter*innen der insgesamt 20 Klassenpflegschaften zusammen und stellt somit 40 Mitglieder.
Diese Mitglieder wählen dann die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/einen Stellvertreter/in und insgesamt sechs Mitglieder für die Schulkonferenz.

Mitglieder der Schulpflegschaft 2022/23

Vorsitzende/r der KlassenpflegschaftVertreter/in
Klasse 1aFr. BiernackaFr. Neumann
Klasse 1bFr. WeidtmannFr. Kliem
Klasse 1cFr. ReschkeFr. Grass
Klasse 1dH. GrecoFr. Laske
Klasse 1eFr. PinekerFr. Seitz
Klasse 2aFr. EversH. Gottfried
Klasse 2bFr. GirtenFr. Luther
Klasse 2cFr. NixFr. Koc
Klasse 2dFr. OstermannFr. Grammatikas
Klasse 2eFr. TaubenheimF. Kubitza
Klasse 3aFr. MünkerFr. Pauly
Klasse 3bFr. SebatFr. Gebhardt
Klasse 3cFr. ScheerFr. Kratz
Klasse 3dFr. AndresFr. Biermann
Klasse 3eFr. KitzelmannFr. Kowaczek
Klasse 4aFr. Dr. VoitFr. Blaut
Klasse 4bFr. KaramanFr. Plaswich
Klasse 4cH. Hirsch
Schulpflegschaftsvorsitzender
Fr. Gustavus
Klasse 4dFr. Krämer
stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende
Fr. Ostermann
Klasse 4eFr. KocFr. Freibott

Die Schulkonferenz wiederum setzt sich aus den sechs gewählten Vertretern der Schulpflegschaft und den sechs gewählten Vertretern der Lehrerkonferenz zusammen.
Den Vorsitz in diesem Gremium hat die Schulleitung.
Die Schulkonferen trifft ale wichtigen Entscheidungen an der Schule. Hier finden Sie unsere aktuellen Schulkonferenzbeschlüsse zum Download.

Mitglieder der Schulkonferenz

Vorsitzende: Andrea Balsam, kommissarische Schulleiterin

Elternvertreter/innen:

gewähltes MitgliedVertreter/in
H. Hirsch4cFr. Seitz1e
Fr. Nix2cFr. Ostermann2d
Fr. Scheer3cFr. Neumann1a
Fr. Evers2aH. Greco1d
Fr. Reschke1cFr. Pauly3a
Fr. Krämer4dFr. Kliem1b

Vertreterinnen des Lehrerkonferenz:

gewähltes Mitglied
Fr. Bleikertz1d
Fr. Döring2d
Fr. Gawlik2c
Fr. Kistenmacher1e
Fr. Lensing3c
Fr. Okunneck4b
Vertretung
Fr. Bäcker 2b
Fr. Castelle4a
Fr. Dannert4e
Fr. Puda1a
Fr. Smolka

Eilausschuss
Frau Balsam, Frau Döring

Teilkonferenz
Fr. Lianos, Fr. Overhamm, Fr. Trenk

Lehrereinstellung:
Frau Ditthardt, Frau Döring, Frau Kistenmacher

Schulmitwirkung
Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes mit folgenden drei Abschnitten getreten:

  • §§ 62 – 64 Grundsätze der Mitwirkung
  • §§ 65 – 75 Mitwirkung in der Schule
  • §§ 76 – 77 Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium

Die Elternbroschüre “Einfach mitwirken” wurde im August 2011 aktualisiert und neu herausgegeben.

Weitere Informationen zur Mitwirkung in der Schule finden Sie unter folgendem Link:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html